Hinweis: Es gilt das Jugendschutzgesetz: Gäste unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (Eltern oder von denen schriftlich bevollmächtigte Person über 18 Jahre) Zutritt zum Konzertgelände. Gäste unter 18 haben nur bis 24 Uhr Zutritt, falls sie nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (Eltern oder von denen schriftlich bevollmächtigte Person über 18 Jahre) sind. In Bezug auf Alkoholausschank und Tabakabgabe gelten die Regelungen des Jugendschutzgesetz.