für SchülerInnen, Auszubildende, Studierende, Menschen mit Behinderung (mehr als 60 %) und mit dem Zusatz B auch für deren Begleitperson, sowie wirtschaftlich Schwache (»SozCard«, GEZ-Befreiung o.ä.). Ein gültiger Ausweis ist bei Erwerb und Eintritt vorzulegen.